Keine Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit
von Björn Keller
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 24.02.2011 unter Aufgabe seiner eigenen bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass bei einer Fahrtätigkeit und damit auch bei einer Seereise die Begrenzung für den Abzug von Verpflegungspauschalen auf drei Monate nicht anzuwenden sei.