Keine Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Gesellschafterfremdfinanzierung

von Björn Keller

Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 29.04.2014, dass die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 25 % (Abgeltungsteuersatz) ausgeschlossen ist, wenn ein zu mindestens 10 % beteiligter Anteilseigner seiner eigenen Gesellschaft ein verzinsliches Darlehen gewährt und daraus Kapitalerträge erzielt. Im behandelten Fall war der Kläger Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH.