Keine Abziehbarkeit von Aufwendungen für Auslandsreisen zur Erholung und gleichzeitiger Anfertigung von Lehrbüchern

von Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 07.05.2013 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Aufwendungen für Auslandsreisen eines nebenberuflichen Autors nicht abzugsfähig sind, da die Kosten untrennbar sowohl betrieblich als auch privat veranlasst seien. Im konkreten Streitfall hatte ein zu 90% schwerbehinderter Lehrer, der Kläger, auf ärztlichen Rat hin Reisen in südliche Länder unternommen.