1-%-Regelung bei mehreren PKW im Betriebsvermögen

von Björn Keller

Der BFH hat in einem Urteil vom 09.03.2010 festgestellt, dass die pauschale Nutzungswertermittlung für jeden im Betriebsvermögen befindlichen PKW, der auch für die private Nutzung zur Verfügung steht, nach der 1-%-Regelung vorzunehmen ist – unabhängig davon, ob die Fahrzeuge von einer oder mehreren Personen genutzt werden können. Er stellt sich somit gegen die im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 21.01.2002 geäußerte Verwaltungsauffassung, wonach die 1-%-Regelung nur für das Fahrzeug mit dem höchsten inländischen Bruttolistenpreis anzuwenden war. Da dass Bundesfinanzministerium seine Auffassung zwischenzeitlich mit Schreiben vom 18.11.2009 geändert hat, haben Steuerpflichtige für die Zukunft Klarheit – die 1-%-Regelung ist für jedes im Betriebsvermögen gehaltene Fahrzeug anzuwenden, für das kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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