Hochwasser-Erlass des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen

von Björn Keller

Mit Erlass vom 09.08.2010 hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen verschiedene Maßnahmen zur steuerlichen Berücksichtigung der durch das Hochwasser Anfang August entstandenen Schäden veröffentlicht.

Im Erlass ist unter anderem geregelt, dass Anträge auf Stundung von Steuerzahlungen sowie auf Anpassung von Vorauszahlung von nachweislich unmittelbar betroffenen Steuerpflichtigen bis 31.12.2010 erleichtert gewährt werden sollen. Ferner sollen Vollstreckungsmaßnahmen bei unmittelbar vom Hochwasser Betroffenen ausgesetzt werden.

Für den Wiederaufbau von Betriebsgebäuden – soweit es sich nicht um Erhaltungsaufwand handelt – sowie die Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sollen Sonderabschreibungen möglich sein. Zudem soll es in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag möglich sein, steuerwirksam Rücklagen für den Ersatz von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zu bilden. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer steuerlicher Erleichterungen für durch das Hochwasser Geschädigte.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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