Grobes Verschulden durch Nichtbeachtung der zugehörigen Anleitung bei Verwendung des Elster-Programms
von Björn Keller
Nach dem Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 30.06.2010 gilt das Handeln eines Steuerpflichtigen auch dann als grob fahrlässig, wenn er die Steuererklärung mithilfe des Elster-Programms erstellt hat, aber versäumte, die dazugehörende „Anleitung zur Einkommensteuererklärung“ sorgfältig durchzulesen und zu beachten.