Feststellung nachträglich erklärter Verluste

von Björn Keller

Zukünftig sollen erstmalige oder korrigierte Verlustfeststellungen nach § 10d EStG nur dann möglich sein, wenn der zugrunde liegende Einkommensteuerbescheid noch geändert werden könnte. Somit soll mit dem Jahressteuergesetz 2010 die durch eine Entscheidung des BFH vom 17.09.2008 eröffnete Möglichkeit, Verluste nachträglich zu erklären und einen entsprechenden Feststellungsbescheid zu erlangen, abgeschafft werden. Für Steuerpflichtige bedeutet dies, dass bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen und der Prüfung der entsprechenden Bescheide gerade für Jahre, in denen Verluste entstanden sind, größte Sorgfalt geboten ist, denn die gesonderte Feststellung von Verlusten ist Voraussetzung für den Rück- oder Vortrag in andere Veranlagungszeiträume.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

Zurück