Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten voll abzugsfähig?

von Björn Keller

Derzeit sind erwerbsbedingte Betreuungskosten für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur zu zwei Dritteln abzugsfähig. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung war Frage eines finanzgerichtlichen Verfahrens vor dem Sächsischen Finanzgericht. Das Gericht hat dies zwar verneint, jedoch die Revision zugelassen. Derzeit liegt das Verfahren beim BFH – der Ausgang bleibt abzuwarten. Entsprechende Fälle sind daher offen zu halten.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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