Erneute doppelte Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort bedingt keinen Wohnungswechsel
von Björn Keller
Wurde eine doppelte Haushaltsführung beendet, kann sie zu einem späteren Zeitpunkt am früheren Beschäftigungsort auch in der dazu schon früher genutzten Wohnung erneut begründet werden. Das entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 08.07.2010.