Erneute doppelte Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort bedingt keinen Wohnungswechsel

von Björn Keller

Wurde eine doppelte Haushaltsführung beendet, kann sie zu einem späteren Zeitpunkt am früheren Beschäftigungsort auch in der dazu schon früher genutzten Wohnung erneut begründet werden. Das entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 08.07.2010.