Erhöhung des pauschalen Kilometersatzes

von Björn Keller

Derzeit können betriebliche Fahrten mit einem privaten Kraftfahrzeug mit einem pauschalen Kilometersatz in Höhe von € 0,30 je Fahrtkilometer berücksichtigt werden. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gewähren jedoch ab 01.01.2009 eine steuerfreie Wegstreckenentschädigung in Höhe von € 0,35 – der pauschale Kilometersatz für jeden Fahrtkilometer liegt somit um € 0,05 höher als für übrige Steuerpflichtige. Die Frage, ob diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt oder allen Steuerpflichtigen der erhöhte Kilometersatz zu gewähren ist, wird derzeit am Finanzgericht Baden-Württemberg geklärt.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

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