Entschädigungszahlung an Berufsfeuerwehrleute für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit

von Björn Keller

Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 14.06.2016 entschied, sind Entschädigungszahlungen, die ein Feuerwehrbeamter für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit erhält, steuerbare Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Die Entscheidung hat bundesweite Bedeutung für alle Feuerwehrleute, die in den vergangenen Jahren Mehrarbeit über die rechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich hinaus geleistet und dafür eine Entschädigung in Geld erhalten haben.