Elektronisch übermittelte Rechnungen ab 01.07.2011
von Björn Keller
Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 wird unter anderem geregelt, dass ab dem 01.07.2011 Erleichterungen bei der Verwendung von elektronisch übermittelten Rechnungen gelten. So ist es für elektronische Rechnungen nicht mehr erforderlich, dass diese Rechnungen über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, um einen Vorsteuerabzug vornehmen zu können.