Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei teilweise unternehmerisch und privat genutzten Gebäuden

von Björn Keller

Der Vorsteuerabzug beim Bau eines von Ehegatten sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Gebäudes wird vom Bundesfinanzhof mit den beiden Urteilen vom 07.07.2011 (V R 41/09 und V R 42/09) eingeschränkt.