Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei teilweise unternehmerisch und privat genutzten Gebäuden
von Björn Keller
Der Vorsteuerabzug beim Bau eines von Ehegatten sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Gebäudes wird vom Bundesfinanzhof mit den beiden Urteilen vom 07.07.2011 (V R 41/09 und V R 42/09) eingeschränkt.