Einlage als Gestaltungsmissbrauch
von Björn Keller
Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 21.08.2012 entschieden, dass die kurzfristige Einzahlung von Geld auf ein betriebliches Konto einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO darstellt, sofern damit bezweckt werden soll, die Hinzurechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG zu umgehen.