Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung ist verfassungsgemäß

von Björn Keller

Mit Urteil vom 08.07.2010 hat der Bundesfinanzhof die zeitliche Begrenzung des Abzugs von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung auf drei Monate als verfassungsgemäß bestätigt.