Doppelte Haushaltsführung - Mehrgenerationenhaushalt
von Björn Keller
Gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.07.2012 wird ein eigener Hausstand auch dann unterhalten, wenn der Erst- oder Haupthausstand im Rahmen eines Mehrgenerationenhaushalts mit den Eltern geführt wird. Der "kleinfamilientypische" Haushalt der Eltern kann sich im Laufe der Jahre zu einem wohngemeinschaftsähnlichen, gemeinsamen und mitbestimmten Mehrgenerationenhaushalt oder gar zum Haushalt des erwachsenen Kindes wandeln.