Coronavirus: Milliarden-Hilfsprogramm und Schutzschild
von Björn Keller
Die Bundesregierung bringt Hilfen für durch die Corona-Epidemie in Not geratene Unternehmen auf den Weg. Dies betrifft beispielsweise die Beantragung von Kurzarbeitergeld oder Liquiditätshilfen. Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Zudem kommt auch die Herabsetzung von Vorauszahlungen auf Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer in Betracht.
Bundesweit sollen Zuschüsse für Kleinstunternehmen in Höhe von bis zu € 15.000 gewährt werden. Die genaue Ausgestaltung dieser Maßnahme ist aber noch abzuwarten.
Sprechen Sie mich hierzu an.
Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz
Stand: 22.03.2020