Co­ro­na­vi­rus: Mil­li­ar­den-Hilfs­pro­gramm und Schutz­schild

von Björn Keller

Die Bundesregierung bringt Hilfen für durch die Corona-Epidemie in Not geratene Unternehmen auf den Weg. Dies betrifft beispielsweise die Beantragung von Kurzarbeitergeld oder Liquiditätshilfen. Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

https://www.sab.sachsen.de/

Zudem kommt auch die Herabsetzung von Vorauszahlungen auf Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer in Betracht.

Bundesweit sollen Zuschüsse für Kleinstunternehmen in Höhe von bis zu € 15.000 gewährt werden. Die genaue Ausgestaltung dieser Maßnahme ist aber noch abzuwarten.

 

Sprechen Sie mich hierzu an.

Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz

 

Stand: 22.03.2020

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