Beschäftigungslosigkeit eines selbständig tätigen Kindes
von Björn Keller
Die selbständige Betätigung eines Kindes schließt seine Beschäftigungslosigkeit aus, wenn es nicht nur gelegentlich mindestens 15 Stunden wöchentlich tätig ist. Das gilt auch dann, wenn die daraus erzielten Einkünfte die Grenze für sogenannte geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nicht übersteigen. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 18.12.2014.