Bemessung des Verspätungszuschlages

von Björn Keller

Mit seinem Urteil vom 25.05.2012 entschied das FG Münster, dass die Finanzbehörden bei der Ausübung des Auswahlermessens zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages sämtliche in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO genannten Kriterien zu berücksichtigen und die Abwägung in ihrer Entscheidung zu dokumentieren haben. Im strittigen Fall ging es um die Rechtmäßigkeit der Bemessung eines Verspätungszuschlags zur Einkommensteuer 2009.