Aufwendungen für eine Begleitperson bei einer heilklimatischen Kinderkur als außergewöhnliche Belastung
von Björn Keller
Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 05.10.2011 über die Anerkennung von Kosten einer Begleitperson bei einer Kinderkur als außergewöhnliche Belastungen entschieden. Im strittigen Fall reiste ein alleinerziehender Vater mit seinem an Neurodermitis und Asthma leidenden 15-jährigen Kind zu einem Kuraufenthalt an die französische Mittelmeerküste.