Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in einem allein genutzten Zweifamilienhaus
von Björn Keller
Ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG liegt auch dann vor, wenn sich die Wohnräume und die betrieblich genutzten Räume in einem ausschließlich vom Steuerpflichtigen genutzten Zweifamilienhaus befinden und auf dem Weg dazwischen keine der Allgemeinheit zugängliche oder von fremden Dritten benutzte Verkehrsfläche betreten werden muss.