Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Abrechnungspapiere

von Björn Keller

Der Bundesfinanzhof definierte mit Beschluss vom 10.01.2012 Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung in einem zum Vorsteuerabzug berechtigenden Abrechnungspapier und stellte sogleich eine einheitliche Rechtsprechung sicher. Der Vorsteuerabzug setzt nach ständiger Rechtsprechung eine Rechnung voraus, die eine eindeutige und leicht nachprüfbare Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglicht.