Änderungen in den Vorschriften der Rechnungsstellung – Rechnungserteilung bei Reverse-Charge-Umsätzen

von Björn Keller

Eine weitere Änderung durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26.06.2013 betrifft § 14a Abs. 5 UStG. Danach ist auch bei im Inland steuerbaren Leistungen im Sinne des § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG zwingend die Pflichtangabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ aufzuführen.