Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Falle der nicht steuerbaren Veräußerung einer Immobilie
von Björn Keller
Schuldzinsen zur Finanzierung der Anschaffungskosten eines Wohngrundstücks, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen sollte, können auch nach einer nicht steuerbaren Veräußerung der Immobilie grundsätzlich weiter als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden. Das entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 14.05.2014.