Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale umfasst auch Reparaturkosten infolge einer Falschbetankung

von Björn Keller

Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 20.03.2014, dass auch außergewöhnliche Kosten, wie Reparaturkosten infolge einer Falschbetankung, durch die Entfernungspauschale abgegolten sind. Im Streitfall hatte der Kläger, ein Arbeitnehmer, im Jahre 2009 auf dem Weg von seinem Wohnort zur Arbeitsstelle anstatt Diesel irrtümlicherweise Benzin getankt und dies erst während der Weiterfahrt bemerkt. Durch die Falschbetankung entstanden am Auto Reparaturkosten in Höhe von 4.200 €.