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Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Archivierung von Rechnungen und Lieferscheinen auf CD

Nach einer Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 13.02.2012 erfüllt ein Kunde allein mit der Aufbewahrung einer von seinem Lieferanten erstellten Archivierungs-CD nicht seine gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Die CD ersetzt nicht die Originale, da sie Unterlagen eines Dritten enthält.

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Lohnsteuerliche Behandlung der Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber für ein berufsbegleitendes Studium

Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte am 13.04.2012 ein Schreiben zur steuerlichen Einordnung und Behandlung der von einem Arbeitgeber für ein berufsbegleitendes Studium übernommenen Studiengebühren. Hierbei werden insbesondere Ausnahmefälle dargestellt, in denen die Übernahme von Studiengebühren nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt.

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Haftungsumfang bei unterbliebener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung

Mit seinem Urteil vom 06.03.2012 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Aufnahme von Geschäften mit geändertem Geschäftsgegenstand unter der Verwendung eines „leer“ gewordenen Geschäftsmantels als wirtschaftliche Neugründung einer GmbH zu behandeln ist. Diese ist gegenüber dem Registergericht offenzulegen.

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Fahrtkosten im Rahmen einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme und eines Vollzeitstudiums

Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschied der Bundesfinanzhof mit zwei Urteilen vom 09.02.2012, dass eine Bildungseinrichtung nicht als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist, auch wenn diese häufig über einen längeren Zeitraum hinweg zum Zwecke eines Vollzeitunterrichts bzw. -studiums aufgesucht wird.

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Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Abrechnungspapiere

Der Bundesfinanzhof definierte mit Beschluss vom 10.01.2012 Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung in einem zum Vorsteuerabzug berechtigenden Abrechnungspapier und stellte sogleich eine einheitliche Rechtsprechung sicher. Der Vorsteuerabzug setzt nach ständiger Rechtsprechung eine Rechnung voraus, die eine eindeutige und leicht nachprüfbare Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglicht.

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