2015

Wirksame Übermittlung einer Einkommensteuererklärung per Fax

Mit Urteil vom 08.10.2014 entschied der Bundesfinanzhof, dass eine Einkommensteuererklärung auch per Fax an das Finanzamt wirksam übermittelt werden kann. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige den Inhalt der Einkommensteuererklärung tatsächlich in vollem Umfang zur Kenntnis genommen hat. Denn mit der auf der Erklärung geleisteten Unterschrift identifiziert sich der Steuerpflichtige mir deren Inhalt und übernimmt dafür die Verantwortung.

KfW-Information zum „Gründercoaching Deutschland“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant die Inkraftsetzung einer neuen Richtlinie für das „Gründercoaching Deutschland“ ab 01.05.2015. Das Förderprodukt soll weiterentwickelt werden und im Rahmen der ESF-Förderperiode 2014 bis 2022 laufen. Es wird Gründerinnen und Gründern in den ersten zwei Jahren nach der Gründung offen stehen.

Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2014

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit Erlass vom 02.01.2015 die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2014 festgelegt. Bis zum 31.05.2015 sind bei den Finanzämtern die Erklärungen zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer, zur Umsatzsteuer sowie zur Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes abzugeben.

Finanzamt muss bei einer Amtspflichtverletzung die Gebühren des Steuerberaters für das Einspruchsverfahren erstatten

Im Falle einer Amtspflichtverletzung durch das Finanzamt kann der Steuerpflichtige die Kosten, die ihm durch die Beauftragung eines Steuerberaters im Rahmen des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens entstehen, geltend machen. Das Landgericht Essen hat mit seinem Urteil vom 24.04.2014 über einen solchen Schadenersatzanspruch entschieden.

Ertragsteuerliche Erfassung der Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen gemäß § 233a AO

Grundsätzlich gilt, dass Zinsen auf Steuernachforderungen nicht steuermindernd geltend gemacht werden dürfen, demgegenüber aber Zinsen auf Steuererstattungen zu Einkünften aus Kapitalvermögen oder anderer Art führen. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hat in ihrer Verfügung vom 04.02.2014 festgelegt, dass für diesen Grundsatz, eine Ausnahme zu berücksichtigen ist.