2015

Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

Mit seinem Urteil vom 03.03.2015 stellte der Bundesfinanzhof klar, welche Kosten beim Kauf eines unbebauten Grundstücks in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind, wenn sich der Verkäufer zur Errichtung eines Rohbaus auf dem Grundstück verpflichtet, die weiteren Ausbaukosten aber der Grundstückskäufer durch Aufträge an Dritte übernimmt.

Beschäftigungslosigkeit eines selbständig tätigen Kindes

Die selbständige Betätigung eines Kindes schließt seine Beschäftigungslosigkeit aus, wenn es nicht nur gelegentlich mindestens 15 Stunden wöchentlich tätig ist. Das gilt auch dann, wenn die daraus erzielten Einkünfte die Grenze für sogenannte geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nicht übersteigen. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 18.12.2014.

Spendenabzug bei Zuwendungen an eine im EU-/EWR-Ausland ansässige Stiftung

Mit seinem Urteil vom 21.01.2015 konkretisierte der Bundesfinanzhof, unter welchen Voraussetzungen Spenden an eine gemeinnützige Stiftung im EU-/EWR-Ausland gemäß § 10b EStG steuermindernd abziehbar sind. Der Spender muss eine Zuwendungsbestätigung vorlegen, aus der der Betrag, der Erhalt und die Art der Spende, die von der Einrichtung verfolgten gemeinnützigen Ziele und ihr ordnungsgemäßer Umgang mit der Spende hervorgehen müssen.

Erleichterte Feststellung von Verlustvorträgen

Ein verbleibender Verlustvortrag ist auch dann erstmals nach § 10d EStG gesondert festzustellen, wenn ein Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung nicht mehr erlassen werden kann und keine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt worden ist. Es besteht dann auch keine Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids für die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.

Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten eines Einzelunternehmens im Rahmen einer Außenprüfung

Mit seinem Urteil vom 16.12.2014 entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Einzelhändler nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung verpflichtet ist, im Rahmen der Zumutbarkeit sämtliche Geschäftsvorfälle einschließlich der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze einzeln aufzuzeichnen.