2015

Keine Umkehr der Steuerschuldnerschaft für Betriebsvorrichtungen

In seinem Urteil vom 28.08.2014 entschied der Bundesfinanzhof, dass in ein Bauwerk eingebaute Anlagen nur dann Bauwerksbestandteile sind, wenn sie für die Konstruktion, den Bestand, die Erhaltung oder die Benutzbarkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Folglich gilt dafür auch nicht die Regelung zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft.

Dachsanierung anlässlich der Installation einer Photovoltaikanlage

Der Bundesfinanzhof entschied mit seinem Urteil vom 16.09.2014, dass Aufwendungen für die Sanierung eines Daches im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können. Es kann auch keine nur anteilige Berücksichtigung erfolgen, wenn eine eindeutige Trennung oder Zuordnung der Aufwendungen nicht möglich ist.

Vorsteuerabzugsberechtigung vor Gründung einer Ein-Mann-GmbH

In seinem Urteil vom 30.01.2015 entschied das FG Düsseldorf, dass auch eine Einzelperson, die ernsthaft die Absicht habe, eine Ein-Mann-Kapitalgesellschaft zu gründen und mit dieser umsatzsteuerpflichtige Umsätze zu erzielen, vor Gründung der Gesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Insoweit sei die Einzelperson mit einer Vorgründungsgesellschaft vergleichbar.

Korrektur der elektronischen Einkommensteuererklärung bei schlichtem Vergessen

Das schlichte Vergessen des Übertrags selbst ermittelter Besteuerungsgrundlagen in eine elektronische Einkommensteuererklärung ist nicht grundsätzlich als grob fahrlässig anzusehen. Demzufolge können die Steuerlast mindernde Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch dann noch berücksichtigt werden, wenn sie dem Finanzamt erst nach Bestandskraft der Steuerveranlagung mitgeteilt werden.

Abzug von Kinderbetreuungskosten für geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf Empfängerkonto

Aufwendungen für die Betreuung eines zum Haushalt der Eltern gehörenden Kindes können nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Zahlungen nicht in bar, sondern auf ein Konto der Betreuungsperson erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn die Betreuungsperson im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses angestellt ist. Diese Entscheidung traf der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 18.12.2014.