2012
Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
von Björn Keller
Für ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen wird es bis zum Inkrafttreten einer erneuten Änderung des § 17a UStDV nicht beanstandet werden, wenn der Nachweis der Steuerbefreiung noch auf der Grundlage der bis 31.12.2011 geltenden Rechtslage geführt wird.
Schuldzinsenabzug bei auf ein Kontokorrentkonto ausgezahltem Investitionsdarlehen
von Björn Keller
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 23.02.2012 die Bedeutung des Finanzierungszusammenhangs zwischen Auszahlung von Darlehensmitteln für Investitionen und deren Bezahlung klargestellt, sofern das Investitionsdarlehen auf ein Kontokorrentkonto ausgezahlt wurde.
Kindergeld bei Au-Pair-Aufenthalt im Ausland
von Björn Keller
Für volljährige Kinder wird unter anderem nur dann Kindergeld gezahlt, wenn sie eine Berufsausbildung erhalten. Der Bundesfinanzhof bestätigte nun mit Urteil vom 15.03.2012 seine Rechtsprechung, dass Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-Pair-Verhältnisses im Ausland grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen sind, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden.
Kein Splittingtarif für nicht verheiratete Eltern
von Björn Keller
Der Ausschluss von zusammenlebenden, aber nicht verheirateten Eltern vom Splittingtarif nach §§ 26, 26b EStG verstößt nicht gegen das Gebot, Ehe und Familie zu schützen. Die Beschränkung des Splittingtarifs auf verheiratete Eltern verletzt auch nicht Art. 6 Abs. 5 GG, der eine Ungleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern verbietet. So entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 21.03.2012.
Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung
von Björn Keller
Wann die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung gegeben sind, entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 28.03.2012. Grundsätzlich ist zwischen dem Unterhalten eines eigenen Haushalts und danach, wer die Kosten dafür trägt, zu unterscheiden.