Tank- und Geschenkgutscheine des Arbeitgebers als steuerfreier Sachbezug
von Björn Keller
Der Bundesfinanzhof hat mit drei Urteilen vom 11.11.2010 erstmals Grundsätze zu der Unterscheidung von Barlohn und einem nach dem Einkommensteuergesetz bis zur Höhe von monatlich 44 € steuerfreien Sachbezug aufgestellt und damit Fragen der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Tankkarten, Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinen beantwortet.