Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zwecks Verlustnutzung sind grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch
von Björn Keller
Im Urteil vom 07.12.2010 entschied der Bundesfinanzhof, dass die verlustbringende Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils an einen Mitgesellschafter nicht deshalb rechtsmissbräuchlich ist, weil der Veräußerer in engem zeitlichen Zusammenhang von einem anderen Mitgesellschafter dessen in gleicher Höhe bestehenden Gesellschaftsanteil an derselben Gesellschaft erwirbt.