Dachgeschossraum als häusliches Arbeitszimmer

von Björn Keller

Ein zur Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gehörender Dachgeschossraum kann als häusliches Arbeitszimmer anzusehen sein. Das gilt auch, wenn der Raum nachträglich als Arbeitzimmer ausgebaut wurde, so ein Beschluss des BFH vom 04.05.2010.