Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen

von Björn Keller

Mit Urteil vom 24.02.2011 bekräftigte der Bundesfinanzhof seinen Standpunkt, dass Aufwendungen für eine krankheits- oder behindertengerechte Anpassung des individuellen Wohnumfeldes als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigt werden können.