Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen
von Björn Keller
Mit Urteil vom 24.02.2011 bekräftigte der Bundesfinanzhof seinen Standpunkt, dass Aufwendungen für eine krankheits- oder behindertengerechte Anpassung des individuellen Wohnumfeldes als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigt werden können.