Aktuelles
Thermobelege kopieren!
24-07-2010
Nachdem die heißen Tage vorerst vorüber sind und man nicht mehr jede freie Minute nur im Freibad verbringen möchte, ist es möglich, auch einmal die steuerlichen Auswirkungen der Hitze zu bedenken. Gerade Thermobelege, wie man sie beispielsweise oft an Tankstellen erhält, sind besonders empfindlich gegenüber Wärme. Bei hohen Temperaturen sowie direkter Sonneneinstrahlung verblassen diese und sind im schlimmsten Falle nach einiger Zeit nicht mehr lesbar. Für Buchungsbelege gilt jedoch eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Das schließt ein, dass die Belege über diesen Zeitraum auch lesbar sein müssen. Besonders wichtig ist die Lesbarkeit für einen eventuell vorgenommenen Vorsteuerabzug. Steuerpflichtige sollten daher Thermobelege in jedem Falle unverzüglich kopieren, um die Lesbarkeit sicherzustellen. Sofern eine Kopiermöglichkeit nicht besteht, sollten die Belege zumindest kühl und dunkel gelagert werden.
Dipl.-Kfm. Björn Keller, Steuerberater, Chemnitz
Tel.: 0371 - 2406275
Fax: 0322 - 237 211 71
E-Mail: info@bjoernkeller.de
Zwickauer Straße 224
09116 Chemnitz
Kontaktieren Sie mich